Patienten, bei denen die Ursache für ihre wiederkehrenden Ohnmachten in einer Störung des Herzrhythmus vermutet wird, erhalten ein Langzeit-EKG, um die Rhythmusstörung identifizieren und wirkungsvoll behandeln zu können. Da ein Langzeit-EKG aber nur bei 4 % der Patienten ein Ergebnis erfasst, empfehlen die aktuellen Behandlungsleitlinien, es nur bei Patienten anzuwenden, die häufiger als einmal pro Woche eine plötzliche Bewusstlosigkeit erleiden. Dies ist allerdings nur bei dem geringsten Teil der Betroffenen der Fall.
Das international etablierte diagnostische Verfahren zum Nachweis der bei Synkopen zugrundeliegenden Rhythmusstörungen ist der implantierbare Ereignisrekorder. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Chip, der innerhalb weniger Minuten unter die Haut implantiert werden kann und über drei Jahre hinweg den Herzrhythmus aufzeichnet. Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, kann der Ereignisrekorder ausgelesen werden und den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope bestimmen.
Auch wenn die Implantation des Chips zum Teil und die Auswertung der Daten gar nicht vergütet und von den Krankenkassen übernommen wird, arbeiten einige Ärzte und Kliniken zum Wohle ihrer Patienten mit dem Ereignisrekorder und werten die Ergebnisse aus. Dennoch führt die mangelnde Vergütungssituation häufig auch dazu, dass die Ereignisrekorder nicht eingesetzt werden können. Betroffene sollten Ihren Arzt darauf ansprechen, ob eine Implantation bei Ihnen möglich ist.
Sobald der Grund für das Auftreten von Synkopen gefunden ist, kann die richtige Therapie eingeleitet werden. Sie unterscheidet sich je nach Krankheit und Patient sehr und wird individuell vom behandelnden Arzt im Rahmen der aktuellsten Behandlungsleitlinien festgelegt.